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Was ist eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV)? Ein Erklärungsversuch Bei dieser Frage werden wohl viele mit den Schultern zucken. Eigentlich schade, denn sie ist das wichtigste Instrument zur Teilhabe an bezirkspolitischen Entscheidungsprozessen. Eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist ein „Bezirksparlament“. Was der Bundestag für die Bundesrepublik und das Abgeordnetenhaus für das Land Berlin ist, das ist die BVV für die Bezirke von Berlin.
Wie wird die BVV gewählt? BVV-Wahlen sind an die Wahlen zum Abgeordnetenhaus gebunden. Gewählt werden KandidatInnenlisten einer Partei. Entsprechend ihres Wahlergebnisses erhalten die Parteien dann Sitze in der BVV. Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre, falls sich das Abgeordnetenhaus nicht früher auflöst.
Wie setzt sich eine BVV zusammen? Eine BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten und eine Fraktion aus mindestens drei Bezirksverordneten der gleichen Partei oder Wählergemeinschaft. Spannend wird es, wenn ein Fraktionsmitglied seine Fraktion verlässt. Es ergeben sich drei Möglichkeiten: 1. Ausscheiden aus der BVV; für die Fraktion kommt ein Nachrücker in die BVV 2. Weiterarbeit als Einzelverordnete/r ohne Fraktionszugehörigkeit 3. Fraktionswechsel, wodurch sich neue Mehrheiten in der BVV ergeben können.
Was sind die Aufgaben der BVV? Die BVV macht keine „Weltpolitik“, auch wenn der eine oder andere Redebeitrag in den Sitzungen dies vermuten lässt. Funktionsweise und Aufgaben der BVV sind im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) festgelegt: 1. Verwaltung kontrollieren Dem Bezirksamt und der Verwaltung wird auf die Finger geschaut und gegebenenfalls auch „geklopft“. 2. Verwaltungshandeln anregen Ideen und Anträgen werden in die BVV eingebracht. Findet ein Antrag eine Mehrheit erfolgt ein BVV- Beschluss, und das Bezirksamt hat entsprechend zu handeln. Wenn das Bezirksamt einen BVV-Beschluss nicht umsetzt, muss es eine schriftlich Begründung abgeben. 3. Bezirksamtsbeschlüsse aufheben und ersetzen Fasst das Bezirksamt Beschlüsse, die dem Willen der BVV widersprechen, kann die BVV diese Beschlüsse aufheben und durch andere Beschlüsse ersetzen.
BVV und Bezirksamt Die BVV wählt den/die BürgermeisterIn und fünf weitere StadträtInnen für das Bezirksamt. Bei der BürgermeisterIn-Wahl können die Parteien Koalitionen schließen. Darum stellt die stärkste Fraktion nicht immer den/die BürgermeisterIn. Das Bezirksamt legt seine interne Ressortzuständigkeit selbständig fest. Die BVV kann mit einer 2/3 Mehrheit den/die BürgermeisterIn und die StadträtInnen abwählen.
Wie arbeitet die BVV? Die BVV beschließt eine Geschäftsordnung (GO), in der die politische Alltagsarbeit geregelt ist. Die Bezirksverordneten können Anfragen stellen, um Sachverhalte zu thematisieren, und sie können Anträge stellen und Beschlüsse fassen, die dem Bezirksamt Handlungsempfehlungen geben. Die BVV tagt in der Regel einmal im Monat. Da nicht alle Fachfragen in großer Runde zu klären sind, erfolgt die inhaltliche Diskussion in den Fachausschüssen, die anteilig mit Mitgliedern aller Fraktionen besetzt sind. Die Ausschüsse tagen ebenfalls in der Regel monatlich und öffentlich.
Wie können BürgerInnen mitmachen? In vielen Fachausschüssen besteht die Möglichkeit, als Bürgerdeputierte (BüDeps) mitzuarbeiten. BüDeps sind sachkundige BürgerInnen, die unabhängig von einer Parteizugehörigkeit von den Fraktionen vorgeschlagen und von der BVV gewählt werden. BüDeps sind Ausschussmitglieder mit Rede- und Stimmrecht. Um als BürgerIn ein Anliegen in der BVV öffentlich anzusprechen, kann die BürgerInnen-Fragestunde der BVV genutzt werden. Und seit 2005 gibt es BürgerInnen-Begehren und BürgerInnen-Entscheide (§§ 40 - 47 BezVG), um das Bezirksamt dazu zu bringen, sich mit einem Anliegen auseinander zu setzen.
Noch Fragen? Haben Sie noch weitere Fragen? Rufen Sie uns einfach im Fraktionsbüro an (Tel.: 20092-4592), gehen Sie persönlich vorbei oder noch einfacher: bertermann@frankbertermann.de
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