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Bebauungsplan zur Sicherung der Wohnnutzung und Nutzungsmischung in der Spandauer Vorstadt Die nun seit 11 Jahren diskutierten Bebauungspläne I B 5a-v & I B 24b für das ehemalige Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt sind wohl derzeit die umstrittensten Pläne im Bezirk Mitte. Von totaler Ablehnung (FDP & CDU), über "in einigen Teilen noch diskussionswürdig" (SPD & PDS), bis Zustimmung (Bündnis 90 /Die Grünen) war in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Anno 2005 das gesamte Meinungsspektrum vorhanden. Die Meinungsvielfalt 2009 ist weiterhin beträchtlich, nur inzwischen unter veränderten Vorzeichen. Der Kampf um den Bebauungsplan hatte bereits nach der 2006er BVV-Wahl sein erstes "Opfer" : Dubrau II . SPD und Die.Linke hatten damals die Interessen der Bewohner/innen der Spandauer Vorstadt für die Bürgermeisterwahl geopfert. Von den Plangegner/innen wird er als "Kneipenverhinderungsplan" deklariert, der die Spandauer Vorstadt zur "Schlafstadt" machen will. Auffällig ist die ausgeprägte ideologische Desinformationen und Falschinterpretationen. Sie verstehen sich dabei als "Anwalt gegen die Friedhofsruhe". Bei der Vehemenz der Argumentationen bekommt man oft den Eindruck, dass sich der Höllenfürst Luzifer persönlich diesen Bebauungsplan ausgedacht haben muss. Aber worum geht`s eigentlich? Wie der Jurist sagen würde: "Ein Blick in`s Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung." In diesem Fall gehen wir doch einmal der Frage nach: Warum soll der Bebauungsplan aufgestellt werden? Und fündig werden wir in der 2006er-Planbegründung unter: I. PLANUNGSGEGENSTAND 1. Veranlassung und Erforderlichkeit "Die Durchführung von Bebauungsplanverfahren innerhalb der Spandauer Vorstadt ist erforderlich, um die vorhandene Nutzungsmischung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen unter Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch langfristig nach der Entlassung des Gebiets aus der Sanierung sicherzustellen. Nun wird sich der/die geneigte Leser/in fragen: "Wo steht hier etwas von Verdrängung der vorhandenen Kneipen?" "Wer spricht hier davon, dass weitere Kneipen und Clubs nicht zugelassen werden sollen? Fragt man im weiteren nach der damaligen Intention des Bebauungsplanes und sah sich die Genehmigungskriterien für die Zulässigkeit von Gast- und Vergnügungsstätten an, dann dürfte schnell klar sein, dass eher Luzifers Gegenspieler der Planverfasser sein muss. Leider wurden die damaligen Regelungen inzwischen derart vom SPD geführten Stadtplanungsamt aufgeweicht, dass man sich inzwischen weit von diesen Ansprüchen entfernt hat. Das Bebauungsplanverfahren ist eines der wichtigsten Aufgaben der aktuellen Stadtentwicklung in Mitte. Die Presseöffentliche Aufarbeitung (der sich dieses Thema gewiss sein kann), aber vor allen Dingen die notwendige Bürgerbeteiligung wird zeigen, wohin der Weg führt. Ich setze mich weiterhin für die Umsetzung der ursprünglichen Bebauungsplanziele ein. Ziel: Die vorhandene Nutzungsmischung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen sichern. |
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