Anno August 1998: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan I - B5

Anno Oktober 2006: JETZT GEHT´ S LOS.

Die Bürgerbeteiligung beginnt und die "Truppen" formieren sich.

Die ersten Bebauungspläne I-B5a, I-B5b, I-B5e, I-B5m, I-B5t, I-B5u liegen aus.

Über Presseveröffentlichungen sind Bewohner/innen, Gewerbetreibende und Eigentümer/innen aufgerufen, vom 30.10. bis 30.11.2006 ihre Meinungen, Einwände und Zustimmungen zu äußern.

Die Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt hat mit Schreiben vom 13.11.2006 den neuen Stadtrat für Stadtentwicklung Ephraim Gothe - wie bereits seine Vorgängerin im September 2005 - aufgefordert, die Pläne in einer Bürgerversammlung vorzustellen und diskutieren zu lassen. Leider ist dies bisher nicht erfolgt.

 

Kartenübersicht

I-B5a

I-B5b

I-B5e

I-B5m

I-B5t

I-B5u

 

Der Countdown läuft

Die Bürger- und Trägerbeteiligung für die ersten Pläne ist ausgewertet.

Ca. 60 Stellungnahmen von Bürger/innen und Gewerbetreibenden aus dem Gebiet sind eingegangen. "Herausragende Mühe" haben sich unbestritten der CDU-Kreisverband Mitte - Ortsverband Rosenthaler Platz (Lfd. Nr. 1) und die Club Commission Berlin (Lfd. Nr. 2) gegeben. Ihrem umfänglichen Versuch, die Bebauungspläne "schlechtzureden", wurde jedoch genauso ausführlich und eindeutig Paroli geboten. Die Bürgerbeteiligung hat aber ein klares Votum für die Bebauungspläne ergeben. Während sich 50 Stellungnahmen für die Pläne aussprachen, gab es lediglich 7 Einwände dagegen.

Kleiner Hinweis: Die Stellungnahme des Anwohners Frank Bertermann findet sich unter der Lfd. Nr. 11 wieder.

 

Die Auswertung der Bebauungspläne I-B5a, I-B5b, I-B5e, I-B5t wurde der Bezirksverordnetenversammlung am 21. 6. 2007 vorgelegt und in den zuständigen Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne überwiesen.  Inzwischen hatte auch der Bebauungsplan I-B5m die Bezirksamtshürde genommen und wurde daher in der Ausschusssitzung am 29. 8. 2007 mitberaten.

Und ein Wunder geschah. Wer sich nun  - so wie ich - auf eine mehrstündige Detaildiskussion vorbereitet hatte, wurde angenehm enttäuscht. Nachdem die FDP mit einer kurzen Erklärung ihre Ablehnung begründete und einen Antrag für die darauf folgende BVV "androhte", wurden die Pläne mit identischen Abstimmungsergebnissen durchgestimmt: Dafür: Grüne, SPD, Die.Linke - Dagegen: CDU & FDP. Nach knapp 10 Minuten war der "Spuk" vorbei.

 

Der 1. Tag der Entscheidung: 20. 9. 2007

"Schlachtfeld": BVV Mitte, Parochialstraße 3, Otto-Suhr-Saal

Die FDP legte ihren angedrohten Antrag mit der theatralischen Überschrift "Spandauer Vorstadt, Rosenthaler Vorstadt: Wohnen schützen! Entwicklung sichern!" vor - wies dabei nebenbei nach, dass sie bis heute den Unterschied zwischen der Spandauer- und Rosenthaler Vorstadt nicht wirklich verstanden hat - und zog in wieder zurück.

Die vorherige BVV-Beschlussfassung - ritual- und abstimmungsidentisch mit der Ausschusssitzung, zuzüglich einem CDU-Statement zur Ablehnung der B-Pläne - machte den Antrag gegenstandslos.

Damit haben die ersten fünf ihren 9jährigen steinigen Weg beendet. Ende gut alles gut!

 

Der 2. Tag der Entscheidung: 18. 10. 2007

"Schlachtfeld": erneut BVV Mitte, Parochialstraße 3, Otto-Suhr-Saal 

Ende gut alles gut? Weit gefehlt!

Die Kämpfer um Pubcrawler und Discokugeln wollen nicht aufgeben.

 

einheitliche Genehmigungspraxis a la FDP - Rohrkrepierer I

Mit einem umfangreichen Genehmigungspraxis-Vorschreib-Katalog wollte die FDP in der Oktobersitzung die gerade beschlossenen Bebauungspläne auf den Kopf stellen.

So sollte z. B. jeder Antragsteller eine Genehmigung bekommen, wenn in den letzten 24 Monaten an einer anderen Stelle im jeweiligen Plangebiet eine Gaststätte "endgültig geschlossen" wurde. Da fragt sich der Rückkehrschließende natürlich: Was könnte eine "unendgültig geschlossene Gaststätte" sein? Wer weist mit welcher eidesstattlichen Versicherung nach, dass die ehemalige Kneipe "endgültig geschlossen" wurde.

Auch "niveauvolle Gastronomiebetriebe und Vergnügungsstätten" sollten jederzeit einen Genehmigungsanspruch haben, wenn sie die Wohnnutzung nicht gefährden. Unabhängig von der Tatsache, dass die Pläne genau dies bereits festlegen, stellen sich hier gleich eine Unmenge von Fragen: Wer legt das Niveau fest? Die FDP? Die ClubCommission? Erna Müller, Karl Gustav oder Herr von Zustätten? Wo bleiben eigentlich die "Niveaulosen", die die Wohnnutzung nicht gefährden, oder gefährdet automatisch jeder niveaulose Gastronom gleich die Bewohner/innen der Spandauer Vorstadt und wenn ja, in welcher Form. Welche Musik muss in einer niveauvollen Diskothek aufgelegt werden, und wird man bei 3x Modern Talkum gleich Niveaulos? Fragen über Fragen!

einheitliche Genehmigungspraxis a la FDP - Rohrkrepierer II

Scheinbar muss jemand der FDP dann doch vermittelt haben, dass ein solcher Genehmigungs-Zwangs-Katalog mindestens das Bürgerliche Gesetzbuch, das Baugesetz und die Baunutzungsverordnung abschaffen würde. Ergebnis: Sie legte eine Antragsverschlimmbesserungsversion nach. Wegweisende Änderung: Der Zwang zur Genehmigung wurde in ein "Berücksichtigung" geändert.  Der Unsinn wurde damit jedoch nicht sinniger.

Friedensangebot

Die Rettung kam aus einer unerwarteten Ecke: Der CDU.

Selbst der CDU, als bekennender Gegnerin der Bebauungspläne, wurde die Schlachtordnung nun zu bunt. Sie legte einen Änderungsantrag vor, der eine einheitliche Genehmigungspraxis fordert. Eine Forderung, der sich auch Bündnis 90 / Die Grünen sowie die Linksfraktion anschließen konnte. Ein neues Bündnis wurde geschlossen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen, und die FDP zog sich schmollend in`s Hinterland zurück.

Da war doch noch was?

Frage 1:         Jo; wo war eigentlich unsere SPD?

Antwort 1:    Die SPD übte Nibelungentreue zur FDP.

Frage 2:         Warum?

Antwort 2:    Ja, da war doch was.

Frage 3:         Was war da? 

Antwort 3:    Na da, vor einem Jahr.  

Frage 4:         Was war vor einem Jahr?

Antwort 4:    Da hat die FDP der SPD die Bürgermeistermehrheit gesichert.

Frage 5:         Und was hat das mit den Bebauungsplänen Spandauer Vorstadt zu tun?

Antwort 5:    Die SPD hat der FDP dafür versprochen, dass die Kneipen und Club

                       nicht gefährdet werden sollen. Das die Pläne dies auch nicht tun, sei hier

                       nur nebenbei und der Vollständigkeit halber erwähnt.

Frage 6:        Und so wird Politik in Mitte gemacht?

Antwort 6:    Jo; alles zum Wohle von Mitte.

 

Auf in die nächste "Schlacht"

Nun gilt es die restlichen 17 Pläne auf den Weg zu bringen. Am 15.1.2008 beschloss der Senat von Berlin die Aufhebung des Sanierungsgebietes Spandauer Vorstadt.

Das Ende des langen B-Plan-Trecks ist jedoch noch nicht absehbar, wie die Beantwortung einer Kleinen Anfrage befürchten lässt.

 

2008 - Neues Jahr bringt eine neue Schlachtordnung

Wir befinden uns nun inzwischen im Jahre 10 nach Aufstellung des B-Planes. Nun betreten neue Spieler das Schlachtfeld und bringen die Ordnung gehörig durcheinander.

Die von der BVV beschlossenen Bebauungspläne wurden der Rechtsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Rechtsprüfung vorgelegt. Im Ergebnis gab es für alle 5 Pläne den Grundtenor: "Nach rechtlicher Prüfung des Bebauungsplanes I-B5 ...  erhebe ich keine Beanstandungen, so dass das Bezirksamt den Bebauungsplan I-B5 ... gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB nunmehr als Rechtsverordnung festsetzen kann".

Ein Tor, der nun denkt, dass alles ist in bester Ordnung wäre. Nach dieser Türöffnung ging die Schranke in Form von "zu beachtenden Hinweisen im Interesse der Rechtssicherheit" auch gleich wieder halb zu .

Diese Hinweise bezogen sich insbesondere darauf, dass die städtebaulichen Begründungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im allgemeinen Wohngebiet nachzubessern sind. Und damit stellten die Juristen der Senatsverwaltung die Juristen der Bezirksverwaltung vor eine scheinbar unlösbare Aufgabe.

Allerdings war die Aufgabe auch nur dann evtl. unlösbar, wenn überhaupt der Drang bestanden hätte diese Aufgabe lösen zu wollen. Statt sich jedoch externen Sachverstand zu holen, war die Lösung des Stadtplanungsamtes und seiner politischen Führung ganz simpel: Problemlösung durch Problemabschaffung. Gesagt - Getan. Die Regelungen zur ausnahmsweise Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften wurden einfach kurzerhand gestrichen.

Damit stellt das Bezirksamt nun nach 10 Jahren natürlich alles auf den Kopf. Die ersten Applausbekundungen kamen dann auch prompt von der FDP.

Auf der Abschlussveranstaltung des Bezirksamtes Mitte zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Spandauer Vorstadt am 4. 3. 2008 hatte der FDP Ortsverband Wilhelmstadt allerdings ein Allein-Applaus-Privileg.

Aber nicht nur die FDP hatte sich auf die Abschlussveranstaltung vorbereitet, sondern auch die Bewohner/innen. Die anwesenden Bewohner/innen sahen es nämlich vollkommen anders und Baustadtrat Gothe kam zu Recht in Erklärungsnotstände. Auf die Frage, ob er sich nicht über die Zustimmung aus der FDP-Ecke Gedanken machen sollte, blieb er dann zwangsläufig auch die Antwort schuldig. Stadtrat Gothe wurde mit der Bürgerinitiative Pro Spandauer Vorstadt konfrontiert, die mit vielen Anderen Front gegen sein Vorhabenmachte, die ausnahmsweise Zulässigkeit Schank- und Speisewirtschaften im allgemeinen Wohngebiet zu streichen. Die Bürgerinitiative hatte eine Unterschriftensammlung initiiert und rief zum Widerstand auf.

Alle, die sich für die Bebauungspläne in ihrer ursprünglichen Intention, dem größtmöglichen Schutz der Wohnnutzung in der Spandauer Vorstadt, einsetzen, sollten die Unterschriftensammlung unterstützen.

Und weitere Verschlechterungen sollen die Änderungsvorstellungen bringen:

1.    Herausnahme der Plattenbauten an der Rosenthaler Straße

2.    Herausnahme der Grundstücke Auguststraße 6, 6a & Tucholskystraße 31-33

3.    LEX-MUDD-CLUB

       Die Grundstücke Große Hamburger Straße / Oranienburger Straße sollen zum

       Mischgebiet  erklärt werden  (bisherige Planung: Besonderes Wohngebiet) und damit

       in einem Gebiet liegen, in dem Vergnügungsstätten zulässig sein können.

 

Gegen diese Vorhaben hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bereits massiven Widerstand angekündigt.

 

Die Bebauungspläne I-B5 a, b & m sollen nun in eine erneute Bürgerbeteiligung kommen. Hier sind nun die Bewohner/innen demnächst aufgerufen sich gegen die Planänderungen auszusprechen.

 

Die Schlacht geht damit in die Entscheidungsphase.

 

"Schlachtzeitplan" verschiebt sich

In der April-BVV informierte Stadtrat Gothe mit einer Vorlage zu Kenntnisnahme  offiziell über seine Änderungsvorstellungen. Nach Abschluss aller Verfahrensschritte sollte eine Festsetzung der B-Pläne im Dezember 2007 erfolgen. Erste Stimmen, die diesen Zeitplan im Reich der Märchenwelt ansiedelten, behielten erwartungsgemäß Recht. Bereits in der Junisitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauen, Sanieren und B-Pläne musste der Stadtrat dann auf Nachfrage eingestehen, dass der Zeitplan nicht zu halten ist. Neue "Deadline": Juni/Juli 2009 - also nun 1 1/2 Jahre nach Aufhebung des Sanierungsgebietes.

Die Information, wann Herr Gothe die der BI Pro Spandauer Vorstadt zugesagte öffentliche Bürger/innenveranstaltung durchführen will, fehlt hier wohlweislich.

An dieser Stelle werden Wetten angenommen, wann die nächste Zeitplanveränderung folgt. Ich würde dabei auf spätestens Dezember 08 setzen.

 

"1. Entscheidungsschlacht" steht an

Bisher zog sich alles monatelang hin. Nun soll`s ganz schnell gehen:

Die zweite öffentliche Auslegung vom 13. - 27. 10. 2008.

 

Während die Bürger/innen i. d. R. einen Monat die Möglichkeit bekommen, im Rahmen von öffentlichen Auslegungen ihre Einwendungen abzugeben, ist die Bürgermeinung dem Bezirksamt diesmal nur zwei Wochen wert.

Betroffen sind die Bebauungspläne

I-B5a (Oranienburger Str., August-, Tucholsky- und Linienstr.)

I-B5b (Große Hamburger Str., August-, Tucholsky- und Linienstr.)

I-B5m (Große Hamburger Str., Oranienburger Str., Hackescher Markt, Rosenthaler Str. und Sophienstr.)

I-B5u (An der Spandauer Brücke, Dircksenstr., Münzstr., Neue Schönhauser Str. und Rosenthaler Str.)

 

Der nach dem Unterschied Suchende wird dann auch schnell fündig.

Gestrichen wurde in den B-Plänen I-B5a, b & m die so wichtige textliche Festsetzung:

" Im allgemeinen Wohngebiet können Schank- und Speisewirtschaften nach

§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen werden."

(Hinweis: Beim B-Plan I-b5u gibt es hier keine Veränderung, da dieser keine Wohngebietsausweisung enthält)

 

Im B-Plan-Deutsch hört sich das dann so an:" Die ursprünglich innerhalb des geplanten allgemeinen Wohngebiets vorgesehene einschränkende textliche Festsetzung einer nur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften ist nach dem Verfahrensschritt der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gestrichen worden, da das zu Beginn des Verfahrens befürchtete „Zulaufen“ des Gebiets mit Schank- und Speisewirtschaften und dadurch bewirkte Verdrängungsprozesse sowie Steigerungen des Konfliktpotenzials sich nicht bestätigt hat."

(vergl. Bsp.: Textteil Begründung B-Plan I-B5a, Seite 32, gelb markiert)

 

Da kann sich dann nun doch der leidgeprüfte Bewohner zu Recht fragen: WIE? WAS? Steigerungen des Konfliktpotenzials mit zunehmender Kneipendichte nicht bestätigt? Bin ich hier im falschen Film?

 

In der ersten B-Planversion las sich das noch ganz anders: "In Anbetracht der verhältnismäßig hohen Anzahl bereits genehmigter Schank- und Speisewirtschaften wird damit aufgrund der besonderen Prägung der Spandauer Vorstadt sowie unter Zugrundelegung der übergeordneten Zielsetzung zum Schutz der Wohnnutzung die Prüfung gemäß § 15 BauNVO (allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen) durch eine Einzelfallprüfung ersetzt. Diese wird insbesondere als gebietsbezogene Betrachtung unter Berücksichtigung bereits bestehender Störpotenziale vorgenommen".

 

Diese Einzelfallsprüfung soll nun wegfallen.

 

Auch bei einem weiteren Änderungsvergleich stellt sich heraus, dass das Stadtplanungsamt des Stadtentwicklungsstadtrates Ephraim Gothe (SPD) nach der alten Skat-Devise verfährt: Wer schreibt, der bleibt.

 

Version neu suggeriert: "Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im allgemeinen Wohngebiet nur die der Gebietsversorgung dienenden Schank- und Speisewirtschaften zulässig sind, so dass durch die planungsrechtliche Sicherung des Baugebiets bereits eine Handhabe gegen Häufung und Störung gegeben ist."

Version alt weiß dagegen: "Dabei gibt es keine eindeutige Bemessensgrundlage, bis zu welcher Größe eine Schank- und Speisewirtschaft der Versorgung des Gebiets dient."

 

So etwas nennt man dann wohl: Ein "X" für ein "U" vormachen.

 

Von einer, vom Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe der Bürgerinitiative Pro Spandauer Vorstadt bereits vor Monaten zugesagten öffentlichen Bürgerversammlung: FEHLANZEIGE

Von einer, der Brisanz des Themas mindestens angemessenen Presseerklärung - mit einem Hinweis auf die anstehende Bürgerbeteiligungsmöglichkeit - durch den Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe: EBENFALLS FEHLANZEIGE

Von einer, der Brisanz des Themas mindestens angemessenen Kurzinformation des BVV-Stadtentwicklungsausschusses (kurze Mail hätte ja genügt) durch den  Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe: : FEHLANZEIGE DREI

 

Jetzt ist es an betroffenen Bewohner/innen der Spandauer Vorstadt sich zur Wehr zu setzen, und sich - wie bereits in der ersten Bürgerbeteiligungsrunde  - für den Erhalt des Genehmigungsvorbehaltes bei den Schank- und Speisewirtschaften einzusetzen.

 

Also schnell auf an`s Einwändeschreiben an:

stadtplanung@ba-mitte.verwalt-berlin.de

oder,

Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, Fachbereich Stadtplanung, Iranische Straße 3, 13347 Berlin

 

Und damit wären wir im

(scheinbar diesmal wirklichen)

Entscheidungsjahr  2009

Da die beiden B-Pläne

I-B5e (Hackescher Markt 4, Neue Promenade 3-9, Kleine Präsidentenstr. 1/3 und Große Präsidentenstr. 5-10)

I-B5t (Weinmeisterstraße, Neue Schönhauser Straße und Rosenthaler Straße)

lediglich Mischgebietsfestsetzungen beinhalteten, und somit die Problematik des Genehmigungsvorbehaltes nicht bestand (nur in allgemeinen Wohngebieten), mussten diese keine erneute "Bürgerbeteiligungsschleife" drehen. Sie wurden in die Februar-BVV eingebracht und nach Ausschussdiskussion im Mai beschlossen. Damit waren nach 11 Jahren die ersten beiden B-Pläne von der BVV beschlossen.

 

Das Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung brachte das erwartete Ergebnis bei allen Bebauungsplänen, die allgemeine Wohngebiete festsetzen sollen. Von den 21 Bürger/innen incl. Unterschriftensammlungen sprachen sich alle Einwendungen für die Beibehaltung des Genehmigungsvorbehaltes für Schank- und Speisewirtschaften in den allgemeinen Wohngebieten aus.

Das Stadtplanungsamt wog dann auch stringent alles hin und her und goss letztendlich alles unter ständigem umrühren in den Abfluss. In der Behördensprache liest sich das dann bei Bürger 1 so: "Den Ausführungen kann nicht gefolgt werden."

Alle anderen Einwender/innen wurde mit Verweis auf die Stellungnahme zum Bürger 1 gleiches zuteil.

Anmerkung: Die Einwendungen des oft zitierten Bürgers 1 sind die Ausführungen des Anwohners Frank Bertermann. (So kann man auch zu zweifelhaftem Ruhm kommen)

I-B5a (Oranienburger Str., August-, Tucholsky- und Linienstr.)

I-B5b (Große Hamburger Str., August-, Tucholsky- und Linienstr.)

I-B5m (Große Hamburger Str., Oranienburger Str., Hackescher Markt, Rosenthaler Str. und Sophienstr.)

I-B5u (An der Spandauer Brücke, Dircksenstr., Münzstr., Neue Schönhauser Str. und Rosenthaler Str.)

 

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zu 100% negierend, brachte Stadtrat Gothe die Vorlagen in die Mai-BVV ein, die dann in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen wurden. Nachdem sie mehrmals wegen Ausschusszeitablaufs vertagt wurden, steht die Ausschussdiskussion nun unwiderruflich für den 2. 9. 2009 an. Ich kann nur die Resonanz so groß ist, dass hierfür der BVV-Saal angemietet werden muss.

 

Bezirksverordnetenversammlung zwingt Stadtrat zur Bürgerbeteiligung

Während Harry Potter technisch aufwendig derzeit in den Berliner Kinos die Welt rettet, spielt sich in Mitte unbemerkt ein anderer Kampf „Gut-gegen-Böse-Kampf“ ab. Statt Zauberstab und fliegenden Besen stehen dabei der bündnisgrünen Fraktion und dem Bürgerforum Mitte (Zusammenschluss der ehemaligen Betroffenenvertretungen Spandauer Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt und Bürgerforum-KummerPunkt-Brunnenviertel) allerdings gegen „Lord Ephraim Gothemort“ und seine Todesser von FDP und CDU nur Argumente zu Gunsten der Bewohner/innen  zur Verfügung.

Nachdem Stadtentwicklungsstadtrat Gothe vor vielen Monden bereits eine Bürgerveranstaltung zu den umstrittenen Plänen versprochen hatte und genauso oft die Menschheit Ebbe und Flut hat vergehen sehen, übernahm die BVV den Harry-Potter-Part und zwang den Stadtrat mit einem Beschluss in die Knie. Am 8. 9. 2009 - also 6 Tage nachdem der Stadtentwicklungsausschuss bereits über die aktuellen Pläne I-B5a, b, m & u beraten hatte - findet nun endlich die längst überfällige Bürgerveranstaltung statt. Dass der Stadtrat dabei mal wieder die freie Interpretation von BVV-Beschlüssen probt, zeigt der Umstand, dass er nicht alle Pläne zur Diskussion stellen will, was natürlich zwangsläufig das Veto der bündnisgrünen Fraktion zur Folge hatte.

Anfang September kommt es nun also nach 11 Jahren zur „Entscheidungsschlacht“ um die Frage, wem gehört der Szenekiez zwischen Oranienburger- und Torstraße.

Danach muss die BVV entscheiden, ob sie den erfolgreichen Prozess im ehemaligen Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt auch nach Sanierungsgebietsaufhebung steuern, oder den Pubcrawlern und Kneipenfetischisten überlassen will.

Also schon mal die Termine vormerken und hingehen:

Ø      02.09.2009, 17.30, Parochialstraße 3

Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne

 

Ø      08.09.2009, 19.00 Uhr, Freie Waldorfschule Berlin-Mitte (Aula)

Weinmeisterstr. 16, 10178 Berlin - Eingang Ecke Gorrnannstraße

Informationsveranstaltung Bebauungspläne Spandauer Vorstadt

(Einladungsflyer) ohne jeglichen Hinweis worum es bei den B-Plänen geht

 

Und die ganz einfache Forderung ist:

Herr Gothe,

holen Sie sich externen Sachverstand um die,

von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geforderte,

städtebaulichen Begründungen für die

ausnahmsweise Zulässigkeit von Schank- und Spreisewirtschaften

erarbeiten zu lassen.

 

 

Die nächsten Pläne werfen ihre Schatten voraus

Während wir Muggel uns dem  Kampf um die aktuellen vier Bebauungspläne stellen, hat „Lord Gothemort“ bereits weiteres Unheil in seinem Denkarium an der Winkelgasse gelagert. In der Juni-BVV hat er die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung vorgelegt.

I-B5f (Linienstraße, Kleine Auguststraße, Auguststraße und Große Hamburger Straße)

I-B5g (Linienstraße, Joachimstraße, Auguststraße und Kleine Auguststraße)

I-B5k (Auguststraße, Rosenthaler Straße, Gipsstraße und Joachimstraße)

I-B5l (Sophienstraße 16 - 34, Große Hamburger Straße 38 - 42, Auguststraße 29A-29C und Gipsstraße 1 - 17)

I-B5n (Linienstraße, Gormannstraße, Mulackstraße und Kleine Rosenthaler Straße)

I-B5o (Linienstraße 213 - 217, Rückerstraße 6 - 9, Mulackstraße 11 – 14a und Gormannstraße 11 – 15)

I-B5q (Mulackstraße, Gormannstraße, Steinstraße und Rosenthaler Straße)

I-B24b (Auguststraße 1-3, 5, 6-8, Tucholskystraße 31/33 und Oranienburger Straße 37, 39-42 sowie eine
Teilfläche des Grundstücks Oranienburger Straße 38 / Auguststraße 4)

 

Als nächster Schritt erfolgt nun auch für diese Pläne - natürlich ohne Genehmigungsvorbehalt für Schank- und Speisewirtschaften - die Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch. Der Auslegungstermin ist allerdings noch nicht bekannt. Da diese Pläne jedoch Gegenstand der Bürgerveranstaltung am 8.9.2009 sein werden, bleibt abzuwarten, was danach geschieht.

 

Aktueller Stand: 31.7.2009

 

 

 

 

 

 

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Stand: 09.03.09